Bewertung von Bachelorthesis erfolgreich angefochten wegen Voreingenommenheit

Unverlierbar war dieser Fall unserer Mandantin, die zu uns kam und uns zwei Bewertungen ihrer Bachelorthesis vorlegte. In der Erstbewertung stand wörtlich „Frau Ö., die offenbar nicht deutsche Muttersprachlerin ist…“. Mit dieser Feststellung, die alleine auf dem Klang des Nachnamens unserer Mandantin fußte, führte zu einem nicht nachvollziehbaren Abzug in „Form und Ausdruck“. Der Zweitprüfer stellte sich ebenfalls vehement gegen diese Erstbewertung, so dass am Ende der Erstprüfer ausgewechselt wurde.

Unglaubliches Ende eines haltlosen Vorwurfs – zu spätes Abgeben einer Klausur im 1. Staatsexamen Jura

In einem Gerichtsverfahren in Mainz bzgl. eines ersten Staatsexamen konnten wir nachweisen, dass unser Mandant seine Klausur nicht zu spät abgegeben hat. Ihm wurde vorgeworfen, er habe seine Klausur nach Ende der Bearbeitungszeit noch nummeriert. Wir konnten belegen, dass das Antippen der einzelnen Seiten lediglich einen pathologischer „Tick“ darstellte. Seine Prüfungsleistung wird nun einer Bewertung zugeführt.

IHK-Prüfung – Widerspruch mit Erfolg

Unsere Mandantin war mit der Bewertung Ihrer Prüfungsleistung zur Industriekauffrau nicht einverstanden. Zu Recht, wie sich nach Aktenübersendung und Widerspruchsbegründung herausstellte. Die Prüfer haben in zwei Aufgaben die Antwort unserer Mandantin als falsch bewertet, obwohl ihre Lösung richtig war. Wir konnten die IHK durch eigene Unterrichtsmaterialien überzeugen.

Härtefallantrag in Niedersachsen mit Erfolg

Es ist keine Selbstverständlichkeit und das mit guten Grund. Härtefälle, bzw. Anträge auf einen zweiten Wiederholungsversuch im zweiten Staatsexamen sollen die Ausnahme sein. Aber wenn, wie bei unserer Mandantin, wirklich alles gegen ihre Prüfungsfähigkeit sprach, musste der Antrag auf Wiederholung gewährt werden. Es war eine gute Nachricht für uns und noch besser für unsere Mandantin. Wir drücken dir Daumen!

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