Bewertung von Bachelorthesis erfolgreich angefochten wegen Voreingenommenheit
Unverlierbar war dieser Fall unserer Mandantin, die zu uns kam und uns zwei Bewertungen ihrer Bachelorthesis vorlegte. In der Erstbewertung stand wörtlich „Frau Ö., die offenbar nicht deutsche Muttersprachlerin ist…“. Mit dieser Feststellung, die alleine auf dem Klang des Nachnamens unserer Mandantin fußte, führte zu einem nicht nachvollziehbaren Abzug in „Form und Ausdruck“. Der Zweitprüfer stellte sich ebenfalls vehement gegen diese Erstbewertung, so dass am Ende der Erstprüfer ausgewechselt wurde.