Erfolgreiche Anfechtung einer Dissertationsbewertung

Dissertationen sind immer eine aufwendige, aber auch spannende Angelegenheit. Wir haben mittlerweile eine Vielzahl an Dissertationen begleitet und habe bei prüfungsrechtlichen Problemen sehr gute Ergebnisse erzielt. In diesem Fall ging es um einen Streit über die Methodik der zugrundeliegenden Auswertung. Ein Streit, der offenbar auch auf einer persönlichen Ebene ausgetragen wurde. Heute wissen wir, dass eine überholte Methodik zwar nicht den aktuellen Stand der Wissenschaft entspricht, diese aber deswegen noch lange nicht falsch ist.

Vorwurf des Verstoßes gegen gute wissenschaftliche Praxis abgewendet

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, er habe im Rahmen seiner Dissertation nicht autorisierte Daten übernommen, die nicht Bestandteil seines Forschungsgegenstandes waren. Da diese Daten aufwändig in im Ausland liegenden Datenbanken ausgewertet werden mussten, befand sich unser Mandant in der misslichen Situation, seine beruflichen Zielen zunächst zurückzustellen. Nach circa sechs Monaten Datenanalyse konnten wir nachweisen, dass der Vorwurf des Verstoßes gegen die gute wissenschaftliche Praxis haltlos ist. Im schlimmsten Fall musste unser Mandant mit dem Entzug seines Dr.-Titels rechnen, was wir zum Glück abwenden konnten.

Überschreiten der Regelstudiumszeit – Exmatrikulation verhindert

Das Überschreiten der Regelstudienzeit kann ab einer bestimmten Dauer dazu führen, dass eine Hochschule die Exmatrikulation veranlasst. Bestimmte Gründe können für eine Verlängern der Studienzeit herangezogen werden. Im Fall unserer Mandantin lag eine chronische Erkrankung vor, die die Hochschule nicht akzeptierte. Nach Intervention durch uns kamen wir mit den Parteien zu einem gangbaren Weg, so dass unsere Mandantin weiter studieren durfte.