Im medizin- und sozialrechtlichen Bereich beraten wir neben dem Gebiet des Krankenversicherungsrechts und des Pflegeversicherungsrechts insbesondere auf dem Gebiet des Prüfungsrechts bei Gesundheitsberufen. Wir vertreten dabei sowohl die Interessen von Patienten / Versicherten als auch von Leistungserbringern wie Ärzten, Sanitätshäusern oder Pflegediensten.
Im Rahmen unserer Beratung setzen wir die gesetzlichen und vertraglichen Ansprüche unserer Mandanten gegenüber Krankenkassen im Antrags-, Widerspruchs- und Klageverfahren vor den Sozial- und Zivilgerichten durch.
- Recht der gesetzlichen und privaten Krankenkassen
- Recht der Leistungserbringer
- Leistungsrecht der Versicherten
- Medizinprodukterecht
- Hilfsmittelversorgung
- Ambulante und stationäre Pflege
- Widerspruchsverfahren
- Klageverfahren vor den Sozialgerichten
- Zulassungsverfahren und Präqualifizierung
- Vergabeverfahren und Vergaberecht am Gesundheitsmarkt
- Kooperationen im Gesundheitswesen
- Datenschutz
- Tarifberatung, Tarifoptimierung, Tarifwechsel innerhalb der PKV