Im medizin- und sozialrechtlichen Bereich beraten wir neben dem Gebiet des Krankenversicherungsrechts und des Pflegeversicherungsrechts insbesondere auf dem Gebiet des Prüfungsrechts bei Gesundheitsberufen. Wir vertreten dabei sowohl die Interessen von Patienten / Versicherten als auch von Leistungserbringern wie Ärzten, Sanitätshäusern oder Pflegediensten.

Im Rahmen unserer Beratung setzen wir die gesetzlichen und vertraglichen Ansprüche unserer Mandanten gegenüber Krankenkassen im Antrags-, Widerspruchs- und Klageverfahren vor den Sozial- und Zivilgerichten durch.

  • Recht der gesetzlichen und privaten Krankenkassen
  • Recht der Leistungserbringer
  • Leistungsrecht der Versicherten
  • Medizinprodukterecht
  • Hilfsmittelversorgung
  • Ambulante und stationäre Pflege
  • Widerspruchsverfahren
  • Klageverfahren vor den Sozialgerichten
  • Zulassungsverfahren und Präqualifizierung
  • Vergabeverfahren und Vergaberecht am Gesundheitsmarkt
  • Kooperationen im Gesundheitswesen
  • Datenschutz
  • Tarifberatung, Tarifoptimierung, Tarifwechsel innerhalb der PKV