Mündliche Prüfung – 2. Staatsexamen Jura – Erinnerungen an nichts

In einem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Baden- Württemberg konnten wir die Frage klären, wie lange sich wohl ein Prüfer an eine mündliche Prüfung erinnern muss. Dies führte im Umkehrschluss dazu, dass das Gericht die Aussagen der Zeugin verwarf, da es nicht davon ausging, dass sich eine Prüferin monatelang an eine mündliche Prüfung erinnern kann. Beweislastumkehr = neue mündliche Prüfung.

Voller Erfolg mit Prüfungsanfechtung Jura, 1. Staatsexamen

Die Nachricht vom Prüfungsamt liest sich belanglos: Sehr geehrter Herr Ronnenberg, nach Überdenken der Bewertung sind die Prüfer der Klausur Z I zu dem Ergebnis gekommen, die Prüfungsleistung mit einem Punkt mehr zu bewerten. Diese schnöde Nachricht bedeutet die Welt für unsere Mandantin. Es war uns eine extrem große Freude, die Mandantin persönlich über das Ergebnis zu informieren.

Auch in Bayern kann eine Prüfungsanfechtung erfolgreich sein – 1. Stex. Jura

Die Erfolgsquoten in Bayern sind nicht schön, das ist nicht von der Hand zu weisen. Wir haben nun ein Gericht erwischt, dass durchaus prüflingsfreundlich für unsere Mandantin entschied und eine Neukorrektur veranlasste. Ob dies am Ende zum Erfolg (Zulassung zur mündlichen Prüfung) führt, bleibt abzuwarten.

Update 02/24: Die Klausur wurde bei der Nachkorrektur mit 4 Punkten bewertet, was zu Zulassung zur mündlichen Prüfung führte. Glückwunsch!

Unglaubliches Ende eines haltlosen Vorwurfs – zu spätes Abgeben einer Klausur im 1. Staatsexamen Jura

In einem Gerichtsverfahren in Mainz bzgl. eines ersten Staatsexamen konnten wir nachweisen, dass unser Mandant seine Klausur nicht zu spät abgegeben hat. Ihm wurde vorgeworfen, er habe seine Klausur nach Ende der Bearbeitungszeit noch nummeriert. Wir konnten belegen, dass das Antippen der einzelnen Seiten lediglich einen pathologischer „Tick“ darstellte. Seine Prüfungsleistung wird nun einer Bewertung zugeführt.

1 2 3 5