Unglaubliches Ende eines haltlosen Vorwurfs – zu spätes Abgeben einer Klausur im 1. Staatsexamen Jura

In einem Gerichtsverfahren in Mainz bzgl. eines ersten Staatsexamen konnten wir nachweisen, dass unser Mandant seine Klausur nicht zu spät abgegeben hat. Ihm wurde vorgeworfen, er habe seine Klausur nach Ende der Bearbeitungszeit noch nummeriert. Wir konnten belegen, dass das Antippen der einzelnen Seiten lediglich einen pathologischer „Tick“ darstellte. Seine Prüfungsleistung wird nun einer Bewertung zugeführt.