Unglaubliches Ende eines haltlosen Vorwurfs – zu spätes Abgeben einer Klausur im 1. Staatsexamen Jura

In einem Gerichtsverfahren in Mainz bzgl. eines ersten Staatsexamen konnten wir nachweisen, dass unser Mandant seine Klausur nicht zu spät abgegeben hat. Ihm wurde vorgeworfen, er habe seine Klausur nach Ende der Bearbeitungszeit noch nummeriert. Wir konnten belegen, dass das Antippen der einzelnen Seiten lediglich einen pathologischer „Tick“ darstellte. Seine Prüfungsleistung wird nun einer Bewertung zugeführt.

Lehramtsprüfung mit Erfolg angefochten – Verfahrensfehler

In der erste Staatsprüfung für Lehrämter kam es bei unserem Mandanten zu einer Unregelmäßigkeit bei der Ablegung der Prüfungsleistung. Er hat dies zum Glück unverzüglich gerügt, so dass das Durchsetzen eine Wiederholungsversuchs zwar nicht gerne, aber immerhin innerhalb von 3 Monaten zugesagt wurde.

Merke: Mögliche Verfahrensfehler bitte immer unverzüglich und zu Protokoll rügen.

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