Mündliche Prüfung – 2. Staatsexamen Jura – Erinnerungen an nichts

In einem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Baden- Württemberg konnten wir die Frage klären, wie lange sich wohl ein Prüfer an eine mündliche Prüfung erinnern muss. Dies führte im Umkehrschluss dazu, dass das Gericht die Aussagen der Zeugin verwarf, da es nicht davon ausging, dass sich eine Prüferin monatelang an eine mündliche Prüfung erinnern kann. Beweislastumkehr = neue mündliche Prüfung.