Steuerberaterprüfung – erfolgreiches Überdenkungsverfahren

In diesem Überdenkungsverfahren einer Steuerberaterprüfung nach § 29 DVStB war im Grunde nicht viel zu tun. Unser Mandant hatte in seinem Wiederholungsversuch mit 2 fehlenden Punkten nicht bestanden und kam einen Tag vor Fristablauf mit seinen Unterlagen zu uns. Da eine substantiierte Begründung nicht mehr möglich war, haben wir – was wir immer als erstes machen – die einzelnen Punkte der Aufgaben zusammengezählt. Und siehe da, die Prüfer haben sich um ganze 5 Punkte verzählt.