Lehramtsprüfung mit Erfolg angefochten – Verfahrensfehler

In der erste Staatsprüfung für Lehrämter kam es bei unserem Mandanten zu einer Unregelmäßigkeit bei der Ablegung der Prüfungsleistung. Er hat dies zum Glück unverzüglich gerügt, so dass das Durchsetzen eine Wiederholungsversuchs zwar nicht gerne, aber immerhin innerhalb von 3 Monaten zugesagt wurde.

Merke: Mögliche Verfahrensfehler bitte immer unverzüglich und zu Protokoll rügen.

Abiturprüfung – mündliche Prüfung erfolgreich angefochten

Ein außergewöhnlicher Fall, den wir über 12 Monate begleitet haben. Unser Mandant legte eine mündliche Prüfung im Rahmen seiner Abiturprüfung ab. Im Zuge dieser Prüfung äußerte sich ein Prüfer mehrfach abfällig über die Haare unserer Mandanten, da diese offensichtlich ins Gesicht hingen. Es kam zu einem Wortwechsel zwischen unserem Mandanten und dem Prüfer. Am Ende konnten wir eine Voreingenommenheit des Prüfers belegen und unser Mandant hat mit etwas Zeitverzug unter neuen Prüfern schließlich sein Abitur bestanden.

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