Unglaubliches Ende eines haltlosen Vorwurfs – zu spätes Abgeben einer Klausur im 1. Staatsexamen Jura

In einem Gerichtsverfahren in Mainz bzgl. eines ersten Staatsexamen konnten wir nachweisen, dass unser Mandant seine Klausur nicht zu spät abgegeben hat. Ihm wurde vorgeworfen, er habe seine Klausur nach Ende der Bearbeitungszeit noch nummeriert. Wir konnten belegen, dass das Antippen der einzelnen Seiten lediglich einen pathologischer „Tick“ darstellte. Seine Prüfungsleistung wird nun einer Bewertung zugeführt.

Klage im 2. Staatsexamen Jura – kein Erfolg trotz Erfolg

Ein Fall, der die Brutalität des Prüfungsrechts zeigt. Im Widerspruchsverfahren haben wir keine Höherbewertung erreichen können. Im anschließenden Klageverfahren waren wir erfolgreich. Das Gericht verurteilte zur Neubewertung von zwei Klausuren durch zwei neue Prüfer. Diese beiden Prüfer gaben exakt die gleiche Bewertung wie die Prüfer 2 Jahre zuvor. Gegen die Ergebnismitteilung haben wir erneut Widerspruch eingelegt! Wir geben nicht auf.

IHK-Prüfung – Widerspruch mit Erfolg

Unsere Mandantin war mit der Bewertung Ihrer Prüfungsleistung zur Industriekauffrau nicht einverstanden. Zu Recht, wie sich nach Aktenübersendung und Widerspruchsbegründung herausstellte. Die Prüfer haben in zwei Aufgaben die Antwort unserer Mandantin als falsch bewertet, obwohl ihre Lösung richtig war. Wir konnten die IHK durch eigene Unterrichtsmaterialien überzeugen.

2. Staatsexamen Jura – Erfolg bei Prüfungsanfechtung

Es ist nicht immer selbstverständlich, aber die Nachricht, dass eines unserer Widerspruchsverfahren erfolgreich beendet werden konnte, macht uns stolz und glücklich. Rechtsanwalt Ronnenberg ruft in diesen Fällen die Mandantschaft persönlich an. Also, wenn Sie als unsere Mandanten einen Anruf aus Hamburg bekommen, könnte dies eine gute Nachricht sein.

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