Erfolg im Widerspruchsverfahren – 2. juristischen Staatsexamens

Wir konnten erneut einen Erfolg im Rahmen einer Anfechtung im Widerspruchsverfahren des 2. juristischen Staatsexamens erreichen. Es fehlte ein Punkt in irgendeiner Klausur zum Bestehen. Nachdem wir bei 3 Klausuren Bewertungsfehler ausmachen konnten, wurde bei einer Klausur die Bewertung angehoben. Der ursprüngliche Nichtbestehensbescheid wurde aufgehoben und unser Mandant erhielt die Zulassung zur mündlichen Prüfung.

Mündliche Prüfung Medizin – Prüfungsanfechtung erfolgreich

Eine mündliche Prüfung anzufechten ist immer schwierig, da die Protokolle der mündlichen Prüfung in der Regel sehr spärlich sind. In diesem Fall konnten wir allerdings durch ein sehr sorgfältig vorbereitetes Gedächtnisprotokoll den Ablauf der mündlichen Prüfung minutiös darstellen. Ein Prüfer der Prüfungskommission hat in einem Punkt das Protokoll bestätigt und so dazu beigetragen, dass die Prüfungsanfechtung erfolgreich war. Eher eine Seltenheit, da mündliche Prüfungen in der Regel schwer angreifbar sind.

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