Der Begriff Bildungsrecht umfasst das Recht aller Bildungsbereiche und Bildungsinstitutionen. Das Recht auf Bildung ist ein Menschenrecht. Dieses Recht auf Bildung mündet in dem Grundrecht der freien Berufswahl. Dieses Recht auf Bildung kann verletzt sein, wenn z.B. der Zugang zu einem bestimmten Studium oder Ausbildungsweg verwehrt wird. Im schulischen und universitären Bereich kann daher in Form einer “Kapazitätsklage” festgestellt werden, ob eine Bildungseinrichtung ausreichend Schul- oder Studienplätze zur Verfügung gestellt hat.
Das Bildungsrecht beschränkt sich aber nicht nur auf den Zugang zu Bildungseinrichtungen. So können durch die Grundsätze des Prüfungsrechts, Entscheidungen von Hochschulen angefochten, benachteiligende Maßnahmen angegangen und notwendige Anträge gestellt werden. Um Benachteiligungen zu vermeiden und dem Gebot der Chancengleichheit zu entsprechen, besteht die Möglichkeit als Ultima Ratio z.B. Härtefallanträge zu stellen.
Das Bildungsrecht umfasst aber auch die Rechte und Pflichten der Schulen und Hochschulen selbst, deren Organisation und Verwaltung.
Weitere Informationen auch unter: www.kanzlei-ronnenberg.de und www.pruefungsanfechtung.biz.
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