Überschreiten der Regelstudiumszeit – Exmatrikulation verhindert

Das Überschreiten der Regelstudienzeit kann ab einer bestimmten Dauer dazu führen, dass eine Hochschule die Exmatrikulation veranlasst. Bestimmte Gründe können für eine Verlängern der Studienzeit herangezogen werden. Im Fall unserer Mandantin lag eine chronische Erkrankung vor, die die Hochschule nicht akzeptierte. Nach Intervention durch uns kamen wir mit den Parteien zu einem gangbaren Weg, so dass unsere Mandantin weiter studieren durfte.

Nichtbewertung wegen angeblicher Täuschung abgewehrt – Erfolg bei Prüfungsanfechtung

Die Prüfungsleistung unseres Mandanten beim 2. Staatsexamen Jura sollte wegen eines angeblichen Täuschungsversuchs nicht gewertet werden, da er sich ohne Entschuldigung von seinem Platz wegbewegt haben soll. Tatsächlich sprach ihn eine Aufsicht auf dem Gang zum Ausgang an. Allerdings wollte unser Mandant nur zur Türaufsicht gehen, um sich eine Entschuldigung für einen „Toilettengang“ geben zu lassen. Am Ende „viel Lärm um nichts“, die Klausur wurde bewertet.

Keine ordnungsgemäße Bekanntgabe – Frist für Widerspruch nicht verpasst

Verwaltungsakte müssen ordnungsgemäß zugestellt werden. Die Frist für einen Rechtsbehelf fängt erst ab Zustellung an zu laufen. Wenn eine Sendung aufgegeben wird, wird in der Regel angenommen, dass diese spätestens am 3. Tag den Empfänger erreicht hat. In diesem Fall konnten wir allerdings nachweisen, dass das Prüfungsamt den Bescheid falsch adressiert hat. Der Bescheid musste erneut zugestellt und bekanntgegeben und der Widerspruch konnte durch uns noch fristgereicht eingelegt werden.

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