Prüfungsanfechtung Psychologie erfolgreich – Kandidatin darf wiederholen

Unsere Mandantin ist durch eine mündliche Prüfung gefallen und beauftragte uns damit, das Prüfungsverfahren zu überprüfen, um idealerweise eine Wiederholung zu erreichen. Nach erfolgter Akteneinsicht konnten wir nachweisen, dass die Prüfung von einem Prüfer abgenommen wurde, der nicht ordnungsgemäß geladen worden war. Das damit unter einem Verfahrensfehler leidende Prüfungsverfahren musste aufgehoben und nun wiederholt werden.

Mündliche Prüfung Medizin – Prüfungsanfechtung erfolgreich

Eine mündliche Prüfung anzufechten ist immer schwierig, da die Protokolle der mündlichen Prüfung in der Regel sehr spärlich sind. In diesem Fall konnten wir allerdings durch ein sehr sorgfältig vorbereitetes Gedächtnisprotokoll den Ablauf der mündlichen Prüfung minutiös darstellen. Ein Prüfer der Prüfungskommission hat in einem Punkt das Protokoll bestätigt und so dazu beigetragen, dass die Prüfungsanfechtung erfolgreich war. Eher eine Seltenheit, da mündliche Prüfungen in der Regel schwer angreifbar sind.

Vorwurf des Verstoßes gegen gute wissenschaftliche Praxis abgewendet

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, er habe im Rahmen seiner Dissertation nicht autorisierte Daten übernommen, die nicht Bestandteil seines Forschungsgegenstandes waren. Da diese Daten aufwändig in im Ausland liegenden Datenbanken ausgewertet werden mussten, befand sich unser Mandant in der misslichen Situation, seine beruflichen Zielen zunächst zurückzustellen. Nach circa sechs Monaten Datenanalyse konnten wir nachweisen, dass der Vorwurf des Verstoßes gegen die gute wissenschaftliche Praxis haltlos ist. Im schlimmsten Fall musste unser Mandant mit dem Entzug seines Dr.-Titels rechnen, was wir zum Glück abwenden konnten.

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