Mündliche Prüfung – 2. Staatsexamen Jura – Erinnerungen an nichts

In einem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Baden- Württemberg konnten wir die Frage klären, wie lange sich wohl ein Prüfer an eine mündliche Prüfung erinnern muss. Dies führte im Umkehrschluss dazu, dass das Gericht die Aussagen der Zeugin verwarf, da es nicht davon ausging, dass sich eine Prüferin monatelang an eine mündliche Prüfung erinnern kann. Beweislastumkehr = neue mündliche Prüfung.

Voller Erfolg mit Prüfungsanfechtung Jura, 1. Staatsexamen

Die Nachricht vom Prüfungsamt liest sich belanglos: Sehr geehrter Herr Ronnenberg, nach Überdenken der Bewertung sind die Prüfer der Klausur Z I zu dem Ergebnis gekommen, die Prüfungsleistung mit einem Punkt mehr zu bewerten. Diese schnöde Nachricht bedeutet die Welt für unsere Mandantin. Es war uns eine extrem große Freude, die Mandantin persönlich über das Ergebnis zu informieren.

Bewertung von Bachelorthesis erfolgreich angefochten wegen Voreingenommenheit

Unverlierbar war dieser Fall unserer Mandantin, die zu uns kam und uns zwei Bewertungen ihrer Bachelorthesis vorlegte. In der Erstbewertung stand wörtlich "Frau Ö., die offenbar nicht deutsche Muttersprachlerin ist...". Mit dieser Feststellung, die alleine auf dem Klang des Nachnamens unserer Mandantin fußte, führte zu einem nicht nachvollziehbaren Abzug in "Form und Ausdruck". Der Zweitprüfer stellte sich ebenfalls vehement gegen diese Erstbewertung, so dass am Ende der Erstprüfer ausgewechselt wurde.

Auch in Bayern kann eine Prüfungsanfechtung erfolgreich sein – 1. Stex. Jura

Die Erfolgsquoten in Bayern sind nicht schön, das ist nicht von der Hand zu weisen. Wir haben nun ein Gericht erwischt, dass durchaus prüflingsfreundlich für unsere Mandantin entschied und eine Neukorrektur veranlasste. Ob dies am Ende zum Erfolg (Zulassung zur mündlichen Prüfung) führt, bleibt abzuwarten.

Update 02/24: Die Klausur wurde bei der Nachkorrektur mit 4 Punkten bewertet, was zu Zulassung zur mündlichen Prüfung führte. Glückwunsch!

1. Staatsexamen Jura – Prüfer macht es nur noch schlimmer

Heute haben wir das Urteil in einem Fall zugestellt bekommen, in dem es darum ging, dass ein Prüfer sich weigerte zu dem Schwierigkeitsgrad einer Klausur Ausführungen zu machen. Das Gericht sah dies als Bewertungsfehler an und verwies die Sache zurück an das Prüfungsamt und an einen neutralen Prüfer.