Neukorrektur unmöglich durch Tod des Korrektors
Ein vollkommen außergewöhnlicher Fall in Greifswald führte zu einer positiven Neubewertung einer Klausur, da der Erstkorrektor während des Widerspruchsverfahrens verstarb. Am Ende traurig, aber für den Mandanten persönlich bedeutete dies die Zulassung zur mündlichen Prüfung.