Lehramtsprüfung mit Erfolg angefochten – Verfahrensfehler
In der erste Staatsprüfung für Lehrämter kam es bei unserem Mandanten zu einer Unregelmäßigkeit bei der Ablegung der Prüfungsleistung. Er hat dies zum Glück unverzüglich gerügt, so dass das Durchsetzen eine Wiederholungsversuchs zwar nicht gerne, aber immerhin innerhalb von 3 Monaten zugesagt wurde.
Merke: Mögliche Verfahrensfehler bitte immer unverzüglich und zu Protokoll rügen.