Erfolg bei Prüfungsanfechtung wegen Verfahrensfehlern bei Dissertation
Am Ende stimmte das Verwaltungsrecht unserer Argumentation zu und entschied im Sinne der Klägerin. Das Verfahren zur Bestellung eines Drittprüfers, der bzgl. der Bewertung der Dissertation mit „non rite“ eingesetzte werden sollte, war rechtswidrig.