1. Staatsexamen Jura – Erfolg wegen Bewertungsfehlern
Ganz eindeutige Bewertungsfehler sind eine Seltenheit. Liegen sie aber vor, macht es besonders Freunde sie auszubreiten. Das Prüfungsamt hatte Einsicht und hat von sich aus eine Neubewertung beauftragt. Ergebnis: Besserbewertung und Zulassung zu mündlichen Prüfung.