Rechtfertigt „Sexsucht“ zum Rücktritt wegen unerkannter Püfungsunfähigkeit?
Unser Mandant übersandte uns den Ergebnisbescheid seines ersten Staatsexamen Jura. Es fehlten über 5 Punkte und eine Anfechtung erschien nicht zielführend. Im weitere Gespräch über die Möglichkeiten offenbarte sich unser Mandant, dass er unter Sexsucht leide und die Aufsichtsperson an den ersten 3 Prüfungstagen seine Konzentration erheblich beeinträchtigt habe. Durch veranlasste Untersuchungen bestätigte sich später, allerdings erst im Gerichtsverfahren, dass unser Mandant unter einer unerkannten ADHS-Erkrankung im Erwachsenenalter litt. Dies führte dann schließlich tatsächlich zum erfolgreichen Rücktritt wegen unerkannter Prüfungsunfähigkeit.