Erfolgreicher Rücktritt wegen unerkannter Prüfungsunfähigkeit

Der Rücktritt wegen unerkannter Prüfungsunfähigkeit gehört mit Sicherheit zu den aufwendigsten Vorhaben im Prüfungsrecht. In den seltensten Fällen liegt wirklich eine unerkannte Prüfungsunfähigkeit vor. Problematisch wird es, wenn Mandanten selber bereits gegenüber dem Prüfungsamt Angaben gemach haben. In diesen Fall haben wir den Fall direkt nach der Prüfung übernommen und konnten per fachärztlichen und amtsärztlichen Attesten die unerkannte Prüfungsunfähigkeit nachweisen.