Verlängerung der Abgabezeit bei Masterthesis

Hier konnten wir für unseren Mandanten erreichen, dass er seine Masterthesis nicht wie ursprünglich geplant abgeben musste, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt, da unser Mandant in der Bearbeitungszeit vier Wochen erkrankt war. Das Prüfungsamt hatte zunächst an dem früheren Termin festgehalten und unserem Mandanten in Aussicht gestellt, dass er bei einer verspäteten Abgabe keine Bewertung der Masterthesis erwarten könne.

Erfolg im Widerspruchsverfahren – 2. juristischen Staatsexamens

Wir konnten erneut einen Erfolg im Rahmen einer Anfechtung im Widerspruchsverfahren des 2. juristischen Staatsexamens erreichen. Es fehlte ein Punkt in irgendeiner Klausur zum Bestehen. Nachdem wir bei 3 Klausuren Bewertungsfehler ausmachen konnten, wurde bei einer Klausur die Bewertung angehoben. Der ursprüngliche Nichtbestehensbescheid wurde aufgehoben und unser Mandant erhielt die Zulassung zur mündlichen Prüfung.