1. Staatsexamen Jura, Prüfungsanfechtung erfolgreich

Erneut konnten wir einen Erfolg bei einer Prüfungsanfechtung im Rahmen des ersten Staatsexamens Jura erreichen. Nach erfolgter Widerspruchsbegründung wurde die Bewertung einer Klausur von drei auf vier Punkten angehoben, was für unsere Mandantin bedeutete, dass sie für die mündliche Prüfung zugelassen werden würde.