Rechtfertigt „Sexsucht“ zum Rücktritt wegen unerkannter Püfungsunfähigkeit?

Unser Mandant übersandte uns den Ergebnisbescheid seines ersten Staatsexamen Jura. Es fehlten über 5 Punkte und eine Anfechtung erschien nicht zielführend. Im weitere Gespräch über die Möglichkeiten offenbarte sich unser Mandant, dass er unter Sexsucht leide und die Aufsichtsperson an den ersten 3 Prüfungstagen seine Konzentration erheblich beeinträchtigt habe. Durch veranlasste Untersuchungen bestätigte sich später, allerdings erst im Gerichtsverfahren, dass unser Mandant unter einer unerkannten ADHS-Erkrankung im Erwachsenenalter litt. Dies führte dann schließlich tatsächlich zum erfolgreichen Rücktritt wegen unerkannter Prüfungsunfähigkeit.

Lehrprobe erfolgreich angefochten – Schüler helfen als Zeugen

Ein Fall, wie er nicht häufig vorkommt. Wir haben zwar viele Lehrproben, die wie anfechten, aber eine, bei der die ganze Klassen hinter unserer Mandantin steht, haben wir selten. So konnten wir im Widerspruchsverfahren nachweisen, dass unsere Mandantin entgegen der Angaben der Prüfungskommission keine Einhilfen erhalten hat und die Stundenplanung an den Vorstunden gehalten hat.

Zu Unrecht verwehrte Akteneinsicht – Eilverfahren – erfolgreicher Widerspruch Masterstudium

Uns wurde in diesem Fall vollkommen unnötig eine Akteneinsicht in die Prüfungsakte unserer Mandantin verwehrt. Nach Anstrengen eines gerichtlichen Eilverfahrens konnten wir Zugriff auf die Akte erhalten und konnten nachweisen, dass ein Prüfer nicht ordnungsgemäß als Prüfer bestellt worden ist.

Erfolgreicher Rücktritt wegen unerkannter Prüfungsunfähigkeit

Der Rücktritt wegen unerkannter Prüfungsunfähigkeit gehört mit Sicherheit zu den aufwendigsten Vorhaben im Prüfungsrecht. In den seltensten Fällen liegt wirklich eine unerkannte Prüfungsunfähigkeit vor. Problematisch wird es, wenn Mandanten selber bereits gegenüber dem Prüfungsamt Angaben gemach haben. In diesen Fall haben wir den Fall direkt nach der Prüfung übernommen und konnten per fachärztlichen und amtsärztlichen Attesten die unerkannte Prüfungsunfähigkeit nachweisen.

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