Nichtbewertung wegen angeblicher Täuschung abgewehrt – Erfolg bei Prüfungsanfechtung

Die Prüfungsleistung unseres Mandanten beim 2. Staatsexamen Jura sollte wegen eines angeblichen Täuschungsversuchs nicht gewertet werden, da er sich ohne Entschuldigung von seinem Platz wegbewegt haben soll. Tatsächlich sprach ihn eine Aufsicht auf dem Gang zum Ausgang an. Allerdings wollte unser Mandant nur zur Türaufsicht gehen, um sich eine Entschuldigung für einen „Toilettengang“ geben zu lassen. Am Ende „viel Lärm um nichts“, die Klausur wurde bewertet.